KfW Förderung

KfW - EINFÜHRUNG GESTAFFELTER ZUSCHÜSSE im Einbruchschutz

Die KfW informiert in seinem Newsletter vom 19.9.2017 über die Einführung eines Zuschussprogrammes für Einbruchschutz.
Mit diesem Zuschussprogramm fördert die KfW die Anschaffung einbruchhemmender Maßnahmen von Eigentümern oder

Mietern in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen.
 
Für eine stärkere Förderung kleinerer Maßnahmen gibt es ab sofort gestaffelte Zuschüsse.

  • 20% Zuschuss für die ersten 1.000 Euro Investitionskosten
  • 10% Für jeden weiteren Euro der investiert wird


Es werden Investitionskosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.

Alle Details zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier unter www.kfw.de/455-E.


Wichtig:
Die Förderanträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Förderung kann auch direkt im 
KfW-Zuschussportal online beantragt werden.
 
Quelle: KfW-Newsletter: Bauen, Wohnen, Energie sparen

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